Info
Die Jugendwohngruppe (JWG) Haus Bleistein ist eine Jugendhilfeeinrichtung für ehemals drogenabhängige Minderjährige und junge Volljährige vom 16. bis 21. Lebensjahr. Sie ist eine bewährte Hilfeform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) mit dem Ziel, suchtgefährdete oder ehemals suchtkranke junge Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittel zu befähigen.
Die JWG dient insbesondere der sozialen, schulischen oder beruflichen Integration.
Bürozeiten
Die Jugendwohngruppe Haus Bleistein ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch zu erreichen.
Platzzahl
Es stehen derzeit acht Plätze für Jugendliche und junge Volljährige beiderlei Geschlechts zur Verfügung.
Indikation und Aufenthaltsdauer
Das Betreuungsangebot wendet sich an drogen- oder mehrfachabhängige Jugendliche und junge Erwachsene, die von zu Hause aus, nach einem stationären Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung, nach einem stationären Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer stationären Entwöhnungsbehandlung in einer betreuten Gruppe leben wollen.
Das Aufnahmealter liegt zwischen 16 bis 21 Jahren.
Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Hilfebedarf.
Aufnahme
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
• Schriftliche Bewerbung mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich schulischer oder beruflicher Perspektiven
• Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Suchtmittelabhängigkeit
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes.
Das Jugendamt erstellt gemeinsam mit der/dem Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten und einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der JWG eine ausführliche Hilfeplanung, bei der die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen festgelegt werden.
Es besteht vor Aufnahme die Möglichkeit, die Einrichtung zu besuchen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner kennen zu lernen.
Sobald sämtliche Unterlagen und die Kostenzusicherung des Jugendamtes vorliegen, wird ein Aufnahmetermin festgelegt.
Rechtsgrundlage für die Aufnahme ist § 34 in Verbindung mit § 41 Sozialgesetzbuch SGB VIII, § 35 a SGB VIII und ggf. § 53 SGB XII.
Liegenschaft
Die Jugendwohngruppe Haus Bleistein liegt in Kelkheim, Ortsteil Eppenhain. Unmittelbar vor dem Haus befindet sich die Bushaltestelle, so dass eine Anbindung an den Nahverkehr gegeben ist. Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie Schulen und Freizeitmöglichkeiten im Großraum Rhein-Main können gut erreicht werden.
Das Haus bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern vier Einzelzimmer, drei Doppelzimmer sowie gemeinsam zu nutzende Räume.
Für die Freizeitgestaltung stehen ein Fernsehraum, ein Aufenthaltsraum sowie ein multifunktionaler Raum mit einem Tischkicker zur Verfügung.
Außerdem gibt es eine Freifläche hinter dem Haus, die für Volleyball, Badminton, Sonnenbaden, Grillen o.ä. genutzt werden kann.
Betreuungsziele und Angebote
Zentrale Betreuungsziele der JWG sind die soziale und die schulische oder berufliche Integration sowie die Stabilisierung der Suchtmittelabstinenz. Das Betreuungsangebot zeichnet sich durch besondere Intensität des Kontaktes und eine Vielfalt der fördernden Angebote aus.
Die „Rund-um-die-Uhr“-Präsenz der Mitarbeiter/-innen ermöglicht zudem die unmittelbare Intervention bei Krisen.
Mit jeder Klientin/jedem Klienten werden die individuellen Betreuungsziele im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung unter Beteiligung des Jugendamtes ermittelt und verbindlich vereinbart. Die Umsetzung wird in festgelegten Zeitabständen gemeinsam überprüft.
Das Betreuungsangebot variiert entsprechend der vereinbarten Ziele und kann folgende Angebotsbausteine enthalten
• ganzheitliche Förderung der persönlichen Entwicklung
• Stabilisierung von Selbstvertrauen und Selbstkontrolle
• Erlernen und Erproben praktischer Fertigkeiten für eine eigenverantwortliche Haushalts- und Lebensführung
• Beratung, Begleitung und Unterstützung während der schulischen oder beruflichen Integration
• Besuch der Schule der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain mit der Möglichkeit, den Haupt- und Realschulabschluss zu erwerben
• Kennenlernen der Arbeitswelt und Hilfestellung bei der Durchführung von Betriebspraktika
• Beratung bei lebenspraktischen Fragen sowie persönlichen und sozialen Problemen
• Begleitung und Hilfestellung während Krisen
• Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
• gemeinsame Gespräche mit Eltern oder Erziehungsberechtigten
• Hilfen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
• Training zum Umgang mit Geld und Schulden
• Förderung von gesundheitsbewussten Verhalten und Raucherentwöhnung
• fachliche Beratung und Behandlung sowie Information über schwerwiegende Suchtfolgeerkrankungen wie Aids oder Hepatitis C
• Gespräche über sozialrechtliche Sachverhalte und Begleitung zu Ämtern und Behörden
• Erlernen aktiver und eigenständiger Freizeitgestaltung
• Unterstützung bei der Verselbstständigung und beim Umzug in eine eigene Wohnung.
Anerkennungen
Die Einrichtung ist durch den zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger gemäß § 45, Abs. 1 und § 48 a SGB VIII als stationäre Jugendhilfeeinrichtung anerkannt.
Das zuständige Fachministerium des Landes Hessen hat die JWG Haus Bleistein im Sinne der
§§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.
Einzugsgebiet und Kooperation
Das Angebot wendet sich an Klientinnen und Klienten aus Hessen und anderen Bundesländern.
Die JWG ist eng verbunden mit der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige Eppenhain und dem Jugendhaus Eppenhain, einer stationäre Jugendhilfeeinrichtung, welche als eigenständige Abteilung in die Therapeutischen Einrichtung Eppenhain integriert ist.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner der JWG besteht die Möglichkeit zum Besuch der staatlich genehmigten Schule der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain. Hier können Haupt- und Realschulabschluss nachgeholt oder schulische Defizite ausgeglichen werden.
Des Weiteren besteht enge Kooperation mit dem Trainings- und Ausbildungszentrum Höchst (TAZ) sowie dem Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt, dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe in Hofheim und dem Jugendamt des Main-Taunus-Kreises.
Stand: 10/2015
FAQ
Bekomme ich in der Jugendwohngruppe ein Einzelzimmer?
• In der JWG Haus Bleistein sind die Hausbewohner in 3 Doppel- und 4 Einzelzimmern untergebracht. Einzelzimmer werden im Nachrückverfahren vergeben, in der Regel kann spätestens nach 4 Monaten ein Einzelzimmer bezogen werden.
Selbstverpflegung oder Kantine?
• Alle Bewohner der JWG Haus Bleistein verpflegen sich selbst.
Wie viel Geld bekomme ich ausbezahlt?
• In der JWG Haus Bleistein erhält jeder Hausbewohner € 5,60 Verpflegungsgeld pro Tag und € 52 Kleidergeld im Monat. Das Taschengeld richtet sich nach dem Alter und reicht von € 41,50 (15 Jahre) bis € 94,64 (18 Jahre
Wie lange brauche ich, um einen Schulabschluss machen zu können?
• Die Verweildauer in der Haupt- und Realschule der Therapeutischen Einrichtung bis zur Abschlussprüfung beträgt in aller Regel ein Schuljahr. Ein Einstieg in den laufenden Schulbetrieb ist möglich, zum Halbjahres- und Schuljahresende finden Abschlussprüfungen statt.
Wie oft kann ich nach hause fahren?
• Familienheimfahrten sind an bis zu 3 Wochenenden im Monat möglich. In aller Regel übernimmt das zuständige Jugendamt die Kosten für eine Familienheimfahrt im Monat.
Was kostet eine Unterbringung in der JWG Haus Bleistein?
• Der Tagessatz für die Unterbringung in der JWG Haus Bleistein beträgt € 121,70 (2011).
Welche Institutionen kommen als Kostenträger in Frage?
• Die Übernahme der anfallenden Betreuungskosten erfolgt durch die zuständigen Jugendämter.
Welches Jugendamt ist für mich zuständig?
• In aller Regel ist das Jugendamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt des Wohnortes der Herkunftsfamilie zuständig.
Wie bewerbe ich mich?
• Eine Bewerbung umfasst einen schriftlichen Lebenslauf, einen schriftlichen Suchtverlauf und ein die Bewerbung begründendes Anschreiben.
Stand: 10/2015
Basics
Einleitung
Die Jugendwohngruppe Haus Bleistein ist eine Jugendhilfeeinrichtung für ehemals drogenabhängige Minderjährige und junge Volljährige.
In der Jugendwohngruppe Haus Bleistein soll den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, Kompetenzen für einen dauerhaften Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit zu erlangen und sich sozial und beruflich zu integrieren, um zu einer selbständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung zu gelangen.
Die Rechtsgrundlage zur Finanzierung der Einrichtung sind § 34 in Verbindung mit § 41 Sozialgesetzbuch SGB VIII, § 35a SGB VIII und ggf. § 53 SGB XII.
1 Ziele der Leistung
In aller Regel erwerben drogenabhängige Jugendliche durch therapeutische Maßnahmen allein nicht die Fähigkeit, ein drogenfreies Leben zu führen. Junge Drogenabhängige können aufgrund des frühen Beginns ihres problematischen Drogenkonsums häufig nicht auf positive Erfahrungen vor der Therapie zurückgreifen. Der fortgesetzte Drogenmissbrauch verhinderte die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben im Jugendalter, wie z. B. der Aufbau neuer und reiferer Beziehungen zu Altersgenossen beiderlei Geschlechts, die Übernahme der männlichen oder weiblichen Geschlechterrolle, emotionale Unabhängigkeit von den Eltern und von anderen Erwachsenen, Vorbereitung auf eine berufliche Karriere. Diese Entwicklungsaufgaben können in der Therapie zu einem guten Teil erkannt, angenommen und bewältigt werden. Das dort Erlernte muss aber unter realistischen Bedingungen weiter erprobt und eingeübt werden. Aufgrund der ausgeprägten Zweifel an der eigenen Kompetenz brauchen diese Jugendlichen stabilisierende Erfahrungen und positive Erlebnisse bei der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben und Anforderungen. Die Jugendlichen können auf diese Weise mehr Zutrauen in ihre selbstheilenden und selbstgestaltenden Kräfte entwickeln und können die in der stationären Therapie oder anderen Vorbehandlungen erlangten Kompetenzen dauerhaft stabilisieren und sich konstruktiv mit den neuen Lebensbedingungen und Beziehungen auseinandersetzen.
Daraus ergibt sich folgende differenzierte Zielsetzung:
• Ganzheitliche Förderung der persönlichen Entwicklung,
• Ausbildung von Selbstwertgefühl,
• Stabilisierung von Selbstvertrauen und Selbstkontrolle,
• Konfliktfähigkeit,
• Förderung der sozialen Integration,
• Förderung sozialverantwortlicher Lebensführung,
• Förderung altersgemäßer Selbständigkeit und Alltagsbewältigung,
• Weitere Stabilisierung der drogenfreien Lebensgestaltung,
• Rückfallprophylaxe und Rückfallbearbeitung,
• Förderung drogenfreier Kontakte zu Gleichaltrigen,
• Kompetenzerwerb im Umgang mit Behörden und Ämtern,
• Kennenlernen der Arbeitswelt,
• Berufliche Integration,
• Erwerb schulischer und beruflicher Qualifikationen,
• Erlernen und Erproben praktischer Fertigkeiten für eine eigenverantwortliche Haushalts- und Lebensführung,
• Erlernen aktiver und eigenständiger Freizeitgestaltung,
• Ablösung aus dem Elternhaus.
2 Zielgruppe
Die Jugendwohngruppe ist ein Angebot für ehemals drogenabhängige Minderjährige und junge Volljährige, die nach Abschluss einer stationären Rehabilitation einer Nachbetreuung bedürfen. Ebenso können Jugendliche Aufnahme finden, die nach dem Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Kinder- und Jugendpsychiatrie einer stationären Nachbetreuung in einem drogenfreien Rahmen bedürfen. Jugendliche können ebenfalls aus der Herkunftsfamilie aufgenommen werden.
3 Betreuungsalter
16 bis 21 Jahre
4 Regelleistungen
4.1 Pädagogische Regelleistungen
Grundlage der pädagogischen Tätigkeit ist die Förderung intensiver und tragfähiger Kontakte zum pädagogischen Personal. Eine positiv wahrgenommene Beziehung fördert ein verbessertes Selbstwertgefühl der Jugendlichen, erhöht ihre Bereitschaft, sich Schwierigkeiten zu stellen, öffnet die Jugendlichen für pädagogische Impulse und macht sie aufnahmebereit für pädagogische Interventionen. Ein partnerschaftlich akzeptierender Erziehungsstil ermöglicht den Jugendlichen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
Zu den pädagogischen Regelleistungen gehören:
• Wahrnehmung der Aufsichtspflicht,
• Betreuung über Tag und Nacht,
• Zuordnung zu einer Bezugsperson (CASE-Management),
• Strukturierung des Lebensalltags,
• verantwortliche Einbindung der Jugendlichen in die Gestaltung des Tagesablaufs,
• Sicherstellung der Drogenfreiheit, Urinkontrollen
• Förderung positiver und konstruktiver Beziehungen der Jugendlichen untereinander,
• gemeinsame Gruppenaktivitäten im Haushaltsbereich (Putzen, Kochen etc.) und Freizeitbereich (Basteln, Sport, Spiele, Schwimmen, Kino, Konzert-, Theater- und Ausstellungsbesuche, Freizeiten),
• Begleitung bei Ämter- und Behördenkontakten (Jugend-, Sozial-, Arbeits-, Ausländer- und Wohnungsamt, Gericht, Bewährungshilfe, Fachärzte),
• Unterstützung und Begleitung bei der Berufsfindung,
• Bewerbungstraining,
• Unterstützung bei der Suche nach Schul- und Ausbildungsplätzen,
• pädagogische Begleitung der Jugendlichen während der Schul- und Berufsausbildung,
• Intervention bei Schwierigkeiten und Krisen in Schule und Ausbildung,
• regelmäßige Kontakte mit den Ausbildungseinrichtungen,
• Beratung der Ausbildungseinrichtungen,
• Vermittlung in Praktikastellen,
• hausinternes Arbeits- und Beschäftigungsprogramm,
• Schuldnerberatung,
• hausinternes Kursangebot: z.B. Kochen, EDV, Bewerbungstraining, Bastelkurs, Entspannungsübungen,
• Tagesstrukturierende Angebote: Mädchengruppe, Hausgruppe, Lauftraining, Schwimmtraining, Kochgruppe, Prüfungsvorbereitung
• Gestaltung des Hauses,
• Beratung und Kontrolle der zur Verfügung gestellten Barbeträge, Planung der Haushaltsführung,
• gemeinsame Einkäufe,
• Motivierung und Anleitung zu gesundheitsbewusster Lebensführung und regelmäßiger Körperpflege,
• Planung, Reflexion und Evaluation des Erziehungsprozesses,
• Mitwirkung bei der Erstellung/Fortschreibung des individuellen Hilfeplans,
• Antragstellungen, z.B. für Nebenleistungen,
• Berichte an Jugendämter, Stellungnahmen an Ausländerbehörden, Abschlußberichte an Jugendämter.
4.2 Pädagogisch-therapeutische Regelleistungen
Das Leben in der Wohngruppe bedarf einer neuen psychischen und sozialen Orientierung und bringt viele Anforderungen mit sich. Um den Verselbständigungsprozess im Sinne der Zielsetzung der Jugendwohngruppe zu unterstützen, werden pädagogisch-therapeutische Angebote von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Einrichtung gemacht. Auf dem Hintergrund der Suchtproblematik der Jugendlichen erfolgen in der Jugendwohngruppe Beratungs- und Therapieleistungen, die in besonderer Weise die Suchtproblematik der Jugendlichen aufgreifen.
Eigene pädagogisch-therapeutische Angebote:
• Krisenintervention,
• Intervention bei Rückfall,
• Psychoedukative Angebote,
• Rückfallprophylaxe,
• themenzentrierte Gruppen,
• Angehörigenarbeit, Angehörigenseminar,
• Familiengespräche.
Angebote in Kooperation:
• Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachärzten für Kinder und Jugendpsychiatrie,
• Kooperation mit dem Suchthilfezentrum Hofheim (ambulante Therapie)
4.3 Regelversorgungsleistungen
• Bereitstellung von Beförderungsmöglichkeiten,
• Bereitstellung von Freizeitangeboten, kulturellen Angeboten sowie sonstigem sächlichen Betreuungsaufwand,
• Bereitstellung von individuellem Wohnraum,
• Bereitstellung von Gruppen- und Gemeinschaftsräumen,
• Bereitstellung der Kochgelegenheiten, gemeinsame Zubereitung der Mahlzeiten,
• Bereitstellung der Reinigungs- und Waschmittel,
• Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten,
• Ersatzbeschaffung Geräte und Ausstattung.
4.4 Sonstige Regelleistungen
• sonstiger betriebsbedingter sächlicher Aufwand,
• regelmäßige externe Supervision,
• Förderung von Fort- und Weiterbildung.
4.5 Kooperation mit anderen Institutionen
Die Jugendwohngruppe Haus Bleistein ist konzeptionell eng verbunden mit der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige Eppenhain. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf den fachlichen Austausch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Beratung und die Abstimmung mit dem Leitungsteam der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige Eppenhain und die Kooperation bei der Vermittlung von Klienten und Klientinnen aus der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige Eppenhain in die Jugendwohngruppe.
Für Jugendliche der Wohngruppe besteht die Möglichkeit, bis zum Erwerb eines Haupt- oder Realschulabschlusses am Unterricht der Sonderschule für Kranke in der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain teilzunehmen.
Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Einrichtungen der Suchthilfe, wie z. B. dem Bildungszentrum Hermann Hesse (schulische Qualifikation), dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Main-Taunus-Kreis, den Jugendämtern, den Institutionen der Jugendhilfe und den regionalen Angeboten der ambulanten und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (z. B. betreutes Einzelwohnen), niedergelassenen Fachärzten, der Kinder- und Jugendpsychiatrie Klinik Rheinhöhe und Ausbildungseinrichtungen.
5 Personalaustattung
5.1 Pädagogisches Personal
Die Betreuung der Jugendlichen wird durch fachlich und persönlich geeignetes Personal in folgendem Umfang gewährleistet:
1 Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter, Beschäftigungsumfang 100%
3 Erzieherinnen bzw. Erzieher, Beschäftigungsumfang 100%
Die Betreuung über Nacht wird über externe Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sichergestellt.
Die Betreuung tagsüber am Samstag oder Sonntag wird ebenfalls über Rufbereitschaften der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt.
5.2 Personal für Leitung, Verwaltung, sonstige Funktionsbereiche
Leitungs-, Verwaltungs- und sonstige Aufgaben werden vom der Koordinatorin/dem Koordinator der Einrichtung übernommen. Fachliche Beratung und Abstimmung erfolgt mit der Leitung der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain.
6 Raumverteilungsplan
6.1 Keller
1 Vorflur mit Abstellfläche
1 Heizungsraum
1 Flur
1 Abstellraum
1 Waschküche
1 Fernseh- und Kommunikationsraum
1 Mehrzweckraum
6.2 Erdgeschoß
1 Vorflur
1 Hauswirtschaftsraum
1 Küche
1 Badezimmer
1 WC
1 Klientenzimmer
1 Team-Badezimmer (WC und Dusche)
1 Team-Zimmer
2 Verwaltungsbüros
1 Nachtbereitschaftszimmer
6.3 1. Obergeschoß
1 Flur
1 Badezimmer (WC und Dusche)
3 Klientenzimmer
2 Klientenzimmer mit Balkon
6.4 Dachgeschoß
1 Flur mit Stauraum
1 Abstellraum
1 Klientenzimmer
1 Besprechungsraum
7 Platzzahl und Verweildauer
Die Jugendwohngruppe hat acht Plätze für Jugendliche und junge Volljährige beiderlei Geschlechts zur Verfügung. Die Verweildauer beträgt je nach individuellem Hilfeplan zwischen 4 Monaten und 2 Jahren
8 Entgeltvereinbarung
Vereinbarung von Tagessätzen (Pflegesätzen), die den gesamten Umfang der Regelleistungen enthalten, zwischen Einrichtungsträger und Kostenträger.
9 Erfolgskontrolle/Zielüberwachung
• Hilfeplan,
• Basisdokumentation (ausführliche psychosoziale Anamnese und Diagnostik und Dokumentation des Behandlungsverlauf),
• Erstellung eines Jahresberichtes,
• Erfüllung der von der zuständigen Fachaufsichtsbehörde ausgesprochenen Auflagen.
Stand: 10/2015
Grundsätze
Grundsätze, für die wir eintreten:
• Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Klientinnen und Klienten in der Jugendwohngruppe Haus Bleistein die für sie jeweils angemessene soziale Rehabilitation erhalten können.
• Eine funktionierende Pädagogik kann ohne Beziehung nicht stattfinden. Die Grundlage für den Prozess der Betreuung ist eine gelungene Interaktion zwischen den Betreuern und den Jugendlichen.
• Aus Grundüberzeugung legen wir hierzu ein positives Menschenbild zugrunde, welches jedem Jugendlichen und jungem Erwachsenen ermöglicht, seine persönlichen Begabungen und Neigungen auszubauen und Defizite auszugleichen.
• Wir leisten Hilfe, indem wir die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien vorbehaltlos annehmen, sie in ihrem Lebensumfeld unterstützen und ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern. Dabei sind uns die Grenzen sozialpädagogischen Handelns im gesellschaftlichen Kontext bewusst.
• Wir setzen uns ein für eine gerechte Gesellschaft ohne Ausgrenzung und Stigmatisierung, für Chancengleichheit und für die Teilhabe der von uns betreuten Kinder, Jugendlichen und Familien an gesellschaftlichen Prozessen. Deshalb kooperieren und vernetzen wir uns mit Institutionen, Trägern des Sozialen und gesellschaftlichen Gruppen.
• Wir vertrauen in die Lernfähigkeit aller Menschen und fördern und unterstützen die Selbstverantwortung der Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien.
• Wir begegnen den uns anvertrauten Jugendlichen und jungen Erwachsenen respektvoll und zugewandt.
• Wir bieten, im Rahmen unserer Ressourcen, alle Hilfen aus einer Hand. Sie werden individuell, unter großer Beteiligung der Hilfeempfänger, des Umfeldes und aller am Hilfeprozess Beteiligten konsensual entwickelt.
• Wir handeln ziel- und ergebnisorientiert und unsere Entscheidungen sind transparent. Die Arbeit zeichnet sich durch Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit aus.
Stand: 10/2015