Behandlung
Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach ärztlicher Verordnung vergeben. Das betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Eigene nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. gegen Kopfschmerzen) können nach Absprache mit unseren Ärztinnen eingenommen werden.
Welche Bereiche werden in der Arbeitstherapie angeboten?
Handwerkliche Arbeiten in Schreinerei, Renovierungs- und Metallwerkstatt, Elektrowerkstatt und Malerei, Landwirtschaft und Gärtnerei, Kindergarten, Selbstversorgung in der Hauswirtschaft in den Bereichen Küche und Hausreinigung/Wäsche, Unterstützung der Haustechnik in Pflege von Garten und Außenanlagen sowie Verwaltungsarbeiten im Patientenbüro.
Was passiert bei einem Rückfall?
Bei vorhandener Abstinenzmotivation, Kooperation und Behandlungsbereitschaft kann im Einzelfall die Rehabilitation in der Einrichtung fortgesetzt werden.
Rahmenbedingungen
Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit am therapeutischen Programm.
Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.
Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.
Wie alt sind die Patienten?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Altersgrenze. Im Durchschnitt sind die Patienten/innen 30 Jahre alt.
Können während der Rehabilitation gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Nein.
Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Die Einrichtung ist rauchfrei, das heißt, in den Gebäuden darf nicht geraucht werden. Überdachte Raucherbereiche sind vorhanden.
Kontakte und Aktivitäten
Wann können Patienten Besuch empfangen?
Besuch können Sie nach zwei Wochen empfangen, im Einzelfall auch früher, z.B. zur Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Kontakts zu eigenen Kindern.
Ab wann sind Ausgänge möglich?
Ausgänge sind in der Regel nach vier Wochen Aufenthalt möglich, zunächst in Begleitung eines/r Mitpatienten/in, später alleine. Für Patientinnen und Patienten aus Übergangseinrichtungen sind Ausgänge auch früher möglich.
Ist der Kontakt zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden gestattet?
Kontakte zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden sind nicht erwünscht und werden durch uns nicht unterstützt.
Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Im Rahmen von Ausgängen können Einkäufe selbständig gemacht werden. Dringende Einkäufe von Kleidung und Hygieneartikeln können zu Beginn der Rehabilitation auch begleitet werden.
Kann ich mir von Angehörigen bei Aufnahme Sachen bringen lassen?
Ja. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Bezugstherapeutin bzw. Ihrem Bezugstherapeuten.
Multimedia
Wie und wann kann telefoniert werden?
Es darf telefoniert werden. Es gibt ein Münztelefon in der Einrichtung, die Nutzung besprechen Sie bitte mit ihrem/r Bezugstherapeuten/in.
Können Computer in der Einrichtung genutzt werden?
Ja. Zum Arbeiten sind PCs in der Einrichtung vorhanden. Eigene PCs können während der Ausgabezeiten genutzt werden. Während der Adaption ist auch die Aufstellung und Nutzung eines eigenen PCs nach vorheriger elektrotechnischer Prüfung möglich.
Besteht Gelegenheit, Musik zu hören?
Im Zimmer kann mit Kopfhörer Musik gehört werden. Weiter gibt es eigene Räumlichkeiten, in die Patientinnen und Patienten sich zum Musikhören zurückziehen können. Drogenassoziierte Musik soll zum eigenen Schutz und zum Schutz von Mitpatienten/innen nicht gehört werden.
Finanzielles
Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert?
Wir empfehlen dringend, mindestens vier Wochen vor der Aufnahme die entsprechenden Anträge auf Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Antragsstellung werden Sie von Ihrer Suchtberatung unterstützt. Sie sollten mindestens vier Wochen vor der Rehabilitation Ihren Krankenversicherungsschutz klären.
Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Es wird großer Wert auf Eigenverantwortung gelegt, Patienten/innen sollen den Umgang mit Geld von Beginn der Rehabilitation selbst lernen. Eigengeld kann in unserem Tresor hinterlegt werden.
Gibt es eine Kostenerstattung für Fahrten zur Praktikumstelle?
Fahrkosten für notwendige Fahrten im Rahmen eines Praktikums können von der Deutschen Rentenversicherung Hessen übernommen werden. Es werden Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, 2. Klasse unter Beachtung der günstigsten Tarife übernommen.
Stand: 10/2011