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Therapeutische Einrichtung Eppstein

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Die Therapeutische Einrichtung Eppstein bietet die medizinischen Rehabilitation Drogen- und mehrfachabhängige Frauen und Männer. Es stehen insgesamt 36 Plätze zur stationären Entwöhnungsbehandlung, davon 7 zur internen stationären Adaption in einem eigenständigen Gebäude auf dem Gelände der Einrichtung zur Verfügung.
Für substituierte Patientinnen und Patienten bieten wir die außergewöhnliche Möglichkeit, die Rehabilitation mit Substitution zu beginnen und erst während des Aufenthaltes die Substitutionsbehandlung zu beenden.


Stand: 10/2011

 

Aufnahme

Welche Unterlagen müssen für das Aufnahmeverfahren vorliegen?
Wir benötigen von der Aufnahmeinteressentin bzw. dem Aufnahmeinteressenten eine schriftliche Auf-nahmeanfrage mit einem Lebenslauf und einer kurzen Beschreibung der Abhängigkeitsentwicklung.

Welche Unterlagen müssen zur Aufnahme vorliegen?
Eine Aufnahme kann nur mit einer gültigen Erklärung über die Kostenübernahme durch die Renten-versicherung, die Krankenkasse oder den überörtlichen Sozialhilfeträger erfolgen, es sei denn, Sie sind Selbstzahler.

Was muss ich zur Aufnahme mitbringen?
Sie benötigen lediglich Ihre private Kleidung und Toilettenartikel. Bettwäsche, Arbeitsbekleidung und Handtücher werden bereit gestellt. Sie können gerne auch Sportbekleidung, Musikinstrument, Unter-haltungselektronik mitbringen. Haustiere sind nicht erlaubt.

Ist eine übergangsweise substitutionsunterstützte Behandlung möglich?
Ja, sofern dieses Angebot für Sie geeignet ist. Dies wird in einem Vorstellungsgespräch mit unserem ärztlichen Leiter, Herrn Dr. Walter-Vucelic, geprüft. Auch Ihr Kostenträger muss dieses besondere Angebot genehmigen. Aus Haft ist eine direkte Aufnahme substituiert nicht möglich.



Behandlung

Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach ärztlicher Verordnung vergeben. Das betrifft auch nicht verschrei-bungspflichtige Medikamente.

Welche Bereiche werden in der Arbeitstherapie angeboten?
Handwerkliche Arbeiten in Schreinerei und Renovierungswerkstatt, Selbstversorgung in der Hauswirt-schaft in den Bereichen Küche und Hausreinigung/Wäsche, Unterstützung der Haustechnik in Pflege von Park und Außenanlagen sowie Verwaltungsarbeiten im Patientenbüro.

Was passiert bei einem Rückfall?
Nur bei offenem Umgang mit dem Rückfallgeschehen, guter Abstinenzmotivation und Behandlungsbe-reitschaft kann die Behandlung in der Einrichtung fortgesetzt werden. Bei der Erstellung einer Rück-fallanalyse zur Rückfallbearbeitung werden die Patienten dabei vom Team unterstützt.



Rahmenbedingungen

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit am therapeutischen Programm.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Therapeutischen Einrichtung Eppstein unterliegen der gesetz-lichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.

Wie alt sind die Patienten der Therapeutischen Einrichtung Eppstein?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Grenze. Im Durchschnitt sind die Patienten/innen 30 Jahre alt.

Können während der Rehabilitation gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Ja! Während der Freizeit oder während der Adaptionsphase kann in verschiedenen Bereichen nach Absprache mit den Arbeitstherapeuten gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden.

Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Unsere Einrichtung ist rauchfrei, das heißt, in den Gebäuden darf nicht geraucht werden, aber auf den Balkonen, Terrassen und an festgelegten Plätzen im Gelände.



Kontakte und Aktivitäten

Wann können Patienten Besuch empfangen?
Besuch können Sie nach zwei Wochen empfangen, im Einzelfall auch früher, z.B. zur Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Kontakts zu eigenen Kindern.

Ab wann sind Ausgänge möglich?
Ausgänge sind in der Regel nach vier Wochen Aufenthalt möglich, zunächst in Gruppen, später alleine. Für Patientinnen und Patienten aus Übergangseinrichtungen sind Ausgänge auch früher möglich.
Heimfahrten sind nach acht Wochen möglich.

Ist der Kontakt zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden gestattet?
Kontakte zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden sind nicht erwünscht und werden durch uns nicht unterstützt.

Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Dringende Einkäufe von Kleidung und Hygieneartikeln können zu Beginn der Rehabilitation in Begleitung erledigt werden. Im Rahmen von Ausgängen können nach vier Wochen Einkäufe selbstständig gemacht werden.

Kann ich mir von Angehörigen bei Aufnahme Sachen bringen lassen?
Ja. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Bezugstherapeutin bzw. Ihrem Bezugstherapeuten.



Multimedia

Wie und wann kann telefoniert werden?
Es darf vom ersten Tag an telefoniert werden. Es gibt ein Telefon im Patientenbüro, das in der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr für Gespräche mit Angehörigen und Freunden genutzt werden kann. Die Nutzung des eigenen Mobiltelefons ist nach zwei Wochen möglich.

Können Computer in der Einrichtung genutzt werden?
Ja. Zudem können Sie im Patientenbüro über den hotspot-Anschluss kostenfrei ins Internet. Für die TV-Nutzung benötigen Sie ein DVB-T-Gerät.

Besteht Gelegenheit, Musik zu hören?
Im Zimmer kann außerhalb der medienfreien Zeit Musik auf Zimmerlautstärke gehört werden (spät abends und früh morgens bitte mit Kopfhörer). Bitte vermeiden Sie dabei Musik, die Sie mit Drogen-konsum verbinden.



Finanzielles

Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert
Wir empfehlen dringend, mindestens vier Wochen vor der Aufnahme die entsprechenden Anträge auf Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Antragstellung werden Sie von Ihrer Drogenberatung unterstützt. Sie sollten ebenfalls mindestens vier Wochen vor der Rehabilitation Ihren Krankenversicherungsschutz klären.

Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Es wird großer Wert auf Eigenverantwortung gelegt, dennoch bitten wir Sie, Geld, das Ihnen zur Ver-fügung steht über das Patientenkonto verwalten zu lassen.

Gibt es eine Kostenerstattung für Fahrten zur Praktikumstelle oder nach Hause?
Fahrkosten für notwendige Fahrten im Rahmen eines Praktikums können von der Deutschen Renten-versicherung Hessen übernommen werden. Es werden Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, 2. Klasse unter Beachtung der günstigsten Tarife übernommen

Stand: 10/2011

 

Gebäude/Räumlichkeiten
Unsere Patienten/innen wohnen in Doppelzimmern. Paare können gemeinsam die Rehabilitation bei uns durchführen, auf Wunsch in einem gemeinsamen Zimmer. Die fünf Gebäude der Einrichtung befinden sich in einem weitläufigen Parkgelände. Das Gelände bietet gute Möglichkeiten zur Aktivität, z. B. Walken und Bogenschießen. Neben Gemeinschafts-, Gesprächs- und Therapieräumen gibt es eine Werkstatt, einen Kraftsportraum, eine Sauna, eine Bibliothek und einen für alle Patienten zugänglichen Internetanschluss.

Team
Ihre Rehabilitation wird in der Therapeutischen Einrichtung Eppstein durch ein ausgebildetes und erfahrenes Team begleitet und unterstützt. Zusätzlich zu den grundlegenden beruflichen Qualifikationen verfügen alle therapeutisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über anerkannte Zusatzqualifikationen und bilden sich laufend weiter.



Das Team der Therapeutischen Einrichtung Eppstein setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsgruppen Medizin, Krankenpflege, Sport- und Bewegungstherapie, Psychologie, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Arbeitstherapie, Haustechnik, Hauswirtschaft und Verwaltung zusammen.
Wir laden Interessierte zu einem Informationstermin in unsere Einrichtung ein und stellen uns gerne persönlich vor, erläutern unser Behandlungskonzept und beantworten Fragen direkt.

Qualitätsmanagement
Wir arbeiten an der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Einrichtung und der lau-fenden Verbesserung unserer Hilfeangebote. Grundlage dafür ist das Modell der European Foundation for Quality Management EFQM. Die Therapeutische Einrichtung Eppstein ist für die medizinische Rehabilitation Drogen- und Mehrfachabhängiger nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

Stand: 10/2011

 

Erscheinungsformen der Abhängigkeit
Abhängigkeit ist eine Erkrankung, die die körperliche und psychische Entwicklung sowie die soziale Integration der Betroffenen schwer beeinträchtigt. Ein entscheidendes Charakteristikum der Abhängigkeit ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, Drogen, Medikamente, Alkohol oder Tabak zu konsumieren. Weitere Kriterien für die Diagnose einer Abhängigkeit sind eine verminderte Kontrollfähigkeit in Bezug auf die Steuerung des Konsums, ein körperliches Entzugssyndrom, der Nachweis einer Toleranzentwicklung, die fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums sowie der anhaltende Substanzkonsum trotz Nachweises schädlicher Folgen.

Folgen der Abhängigkeit
Die Abhängigkeit geht oft einher mit weit reichenden Folgen. Zu den häufigsten begleitenden Belastungen gehören
• suchtbedingte körperliche oder seelische Erkrankungen, z. B. Hepatitis, Abs-zesse, Psychose
• Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz
• Verschuldung
• Zerrüttung der familiären Verhältnisse
• Verengung des sozialen Umfeldes auf Drogenkontakte
• soziale Isolation
• Verödung von sozialen, kulturellen und freizeitorientierten Interessen
• Unfähigkeit zur Organisation und Strukturierung des Alltags
• Obdachlosigkeit
• Haftstrafen in Folge von Beschaffungskriminalität

Anerkennungen
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen ist federführender Leistungsträger. Die Kosten der Rehabilitation werden von den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern übernommen. Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.

Drogenfreiheit, Gewaltfreiheit, Mitarbeit
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit.

Behandlungsziele
Die zentralen Ziele der Rehabilitation sind
• Erreichen und Aufrechterhalten der Abstinenz
• Beheben und Ausgleichen von körperlichen und seelischen Störungen
• möglichst dauerhafte Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
• Wiedereingliederung in das Leben in der Gemeinschaft
Individuelle Ziele für Ihre Rehabilitation werden gemeinsam zu Beginn der Behandlung entwickelt. Dabei werden Sie von unserem Team unterstützt.

Behandlungsangebote (ggf. mit Erläuterung)
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer Behandlungsangebote. Die Teilnahme an diesen Angeboten richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Bedarf, dem Verlauf der Behandlung und wird zwischen Therapeut/in und Patient/in vereinbart.
• Einführungsgruppe
• Psychotherapeutische Bezugsgruppe
• Psychotherapeutische Einzelgespräche
• Angehörigengespräche
• Gruppe für Substituierte
• Morgenrunde
• Arbeitstherapie
• Training zur Rückfallprävention
• Visite
• Gesundheitsinformation Basiswissen Sucht
• Sport und Freizeit
• Sozial- und Schuldnerberatung
• Bewerbungstraining
• Adaptionsgruppe

Behandlungsdauer
Die Dauer der Rehabilitation wird mit Ihnen gemeinsam individuell festgelegt und richtet sich nach dem Ausmaß der körperlichen, psychischen und sozialen Folgen der Suchterkrankung und kann maximal zehn Monate inklusive einer dreimonatigen Adaptionsphase betragen. Die Adaptionsphase, die vor allem der sozialen und beruflichen Anknüpfung und Außenorientierung dient, kann je nach örtlicher Herkunft oder Neuorientierung auch extern durchgeführt werden. Für therapieerfahrene Patientinnen und Patienten wird die Rehabilitationsdauer verkürzt. Die Dauer wird im Einzelfall nach sorgfältiger Indikationsstellung vereinbart.

Aufnahme
Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Für den weiteren Verlauf der Bewerbung ist ein schriftlicher Lebenslauf mit Beschreibung des Suchtverlaufs erforderlich.
Eine Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers sowie eine ärztliche Bescheinigung, dass die körperliche Entgiftung abgeschlossen oder nicht notwendig ist, sind Voraussetzung für eine Aufnahme.
Bei Patientinnen und Patienten, die die Behandlung substituiert beginnen möchten, ist ein Vorstellungsgespräch erforderlich, das bei weiter Anreise auch telefonisch erfolgen kann. Der Kostenträger muss dieser besonderen Behandlung zustimmen. Interessentinnen und Interessenten sowie vermittelnde Stellen können sich bei den Kolleginnen und Kollegen des Aufnahmebüros über Fragen zum Aufnahmeverfahren und zur Konzeption informieren. Dort werden auch die Aufnahmetermine vereinbart.

Unser Aufnahmebüro erreichen Sie unter der Tel.-Nr. 06198 5746-15 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Stand: 10/2011

 

Ihr Ansprechpartner: Th. E. Eppstein

Theodor-Fliedner-Weg 5
65817 Eppstein
Fon 06198 5746-0
Fax 06198 5746-29
E-Mail: eppstein@jj-ev.de
eppstein-aufnahme@jj-ev.de


Herr Winckler

Anfahrt Th. E. Eppstein

Die aktuelle ausführliche Wegbeschreibung können Sie gerne hier als pdf downloaden.

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