Aufnahme
Welche Unterlagen müssen für das Aufnahmeverfahren vorliegen?
Wir benötigen von der Aufnahmeinteressentin bzw. dem Aufnahmeinteressenten eine schriftliche Auf-nahmeanfrage mit einem Lebenslauf und einer kurzen Beschreibung der Abhängigkeitsentwicklung.
Welche Unterlagen müssen zur Aufnahme vorliegen?
Eine Aufnahme kann nur mit einer gültigen Erklärung über die Kostenübernahme durch die Renten-versicherung, die Krankenkasse oder den überörtlichen Sozialhilfeträger erfolgen, es sei denn, Sie sind Selbstzahler.
Was muss ich zur Aufnahme mitbringen?
Sie benötigen lediglich Ihre private Kleidung und Toilettenartikel. Bettwäsche, Arbeitsbekleidung und Handtücher werden bereit gestellt. Sie können gerne auch Sportbekleidung, Musikinstrument, Unter-haltungselektronik mitbringen. Haustiere sind nicht erlaubt.
Ist eine übergangsweise substitutionsunterstützte Behandlung möglich?
Ja, sofern dieses Angebot für Sie geeignet ist. Dies wird in einem Vorstellungsgespräch mit unserem ärztlichen Leiter, Herrn Dr. Walter-Vucelic, geprüft. Auch Ihr Kostenträger muss dieses besondere Angebot genehmigen. Aus Haft ist eine direkte Aufnahme substituiert nicht möglich.
Behandlung
Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach ärztlicher Verordnung vergeben. Das betrifft auch nicht verschrei-bungspflichtige Medikamente.
Welche Bereiche werden in der Arbeitstherapie angeboten?
Handwerkliche Arbeiten in Schreinerei und Renovierungswerkstatt, Selbstversorgung in der Hauswirt-schaft in den Bereichen Küche und Hausreinigung/Wäsche, Unterstützung der Haustechnik in Pflege von Park und Außenanlagen sowie Verwaltungsarbeiten im Patientenbüro.
Was passiert bei einem Rückfall?
Nur bei offenem Umgang mit dem Rückfallgeschehen, guter Abstinenzmotivation und Behandlungsbe-reitschaft kann die Behandlung in der Einrichtung fortgesetzt werden. Bei der Erstellung einer Rück-fallanalyse zur Rückfallbearbeitung werden die Patienten dabei vom Team unterstützt.
Rahmenbedingungen
Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit am therapeutischen Programm.
Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.
Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Therapeutischen Einrichtung Eppstein unterliegen der gesetz-lichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.
Wie alt sind die Patienten der Therapeutischen Einrichtung Eppstein?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Grenze. Im Durchschnitt sind die Patienten/innen 30 Jahre alt.
Können während der Rehabilitation gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Ja! Während der Freizeit oder während der Adaptionsphase kann in verschiedenen Bereichen nach Absprache mit den Arbeitstherapeuten gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden.
Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Unsere Einrichtung ist rauchfrei, das heißt, in den Gebäuden darf nicht geraucht werden, aber auf den Balkonen, Terrassen und an festgelegten Plätzen im Gelände.
Kontakte und Aktivitäten
Wann können Patienten Besuch empfangen?
Besuch können Sie nach zwei Wochen empfangen, im Einzelfall auch früher, z.B. zur Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Kontakts zu eigenen Kindern.
Ab wann sind Ausgänge möglich?
Ausgänge sind in der Regel nach vier Wochen Aufenthalt möglich, zunächst in Gruppen, später alleine. Für Patientinnen und Patienten aus Übergangseinrichtungen sind Ausgänge auch früher möglich.
Heimfahrten sind nach acht Wochen möglich.
Ist der Kontakt zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden gestattet?
Kontakte zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden sind nicht erwünscht und werden durch uns nicht unterstützt.
Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Dringende Einkäufe von Kleidung und Hygieneartikeln können zu Beginn der Rehabilitation in Begleitung erledigt werden. Im Rahmen von Ausgängen können nach vier Wochen Einkäufe selbstständig gemacht werden.
Kann ich mir von Angehörigen bei Aufnahme Sachen bringen lassen?
Ja. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Bezugstherapeutin bzw. Ihrem Bezugstherapeuten.
Multimedia
Wie und wann kann telefoniert werden?
Es darf vom ersten Tag an telefoniert werden. Es gibt ein Telefon im Patientenbüro, das in der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr für Gespräche mit Angehörigen und Freunden genutzt werden kann. Die Nutzung des eigenen Mobiltelefons ist nach zwei Wochen möglich.
Können Computer in der Einrichtung genutzt werden?
Ja. Zudem können Sie im Patientenbüro über den hotspot-Anschluss kostenfrei ins Internet. Für die TV-Nutzung benötigen Sie ein DVB-T-Gerät.
Besteht Gelegenheit, Musik zu hören?
Im Zimmer kann außerhalb der medienfreien Zeit Musik auf Zimmerlautstärke gehört werden (spät abends und früh morgens bitte mit Kopfhörer). Bitte vermeiden Sie dabei Musik, die Sie mit Drogen-konsum verbinden.
Finanzielles
Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert
Wir empfehlen dringend, mindestens vier Wochen vor der Aufnahme die entsprechenden Anträge auf Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Antragstellung werden Sie von Ihrer Drogenberatung unterstützt. Sie sollten ebenfalls mindestens vier Wochen vor der Rehabilitation Ihren Krankenversicherungsschutz klären.
Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Es wird großer Wert auf Eigenverantwortung gelegt, dennoch bitten wir Sie, Geld, das Ihnen zur Ver-fügung steht über das Patientenkonto verwalten zu lassen.
Gibt es eine Kostenerstattung für Fahrten zur Praktikumstelle oder nach Hause?
Fahrkosten für notwendige Fahrten im Rahmen eines Praktikums können von der Deutschen Renten-versicherung Hessen übernommen werden. Es werden Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, 2. Klasse unter Beachtung der günstigsten Tarife übernommen
Stand: 10/2011