Einleitung
Die Jugendwohngruppe Haus Bleistein ist eine Jugendhilfeeinrichtung für ehemals drogenabhängige Minderjährige und junge Volljährige.
In der Jugendwohngruppe Haus Bleistein soll den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, Kompetenzen für einen dauerhaften Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit zu erlangen und sich sozial und beruflich zu integrieren, um zu einer selbständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung zu gelangen.
Die Rechtsgrundlage zur Finanzierung der Einrichtung sind § 34 in Verbindung mit § 41 Sozialgesetzbuch SGB VIII, § 35a SGB VIII und ggf. § 53 SGB XII.
1 Ziele der Leistung
In aller Regel erwerben drogenabhängige Jugendliche durch therapeutische Maßnahmen allein nicht die Fähigkeit, ein drogenfreies Leben zu führen. Junge Drogenabhängige können aufgrund des frühen Beginns ihres problematischen Drogenkonsums häufig nicht auf positive Erfahrungen vor der Therapie zurückgreifen. Der fortgesetzte Drogenmissbrauch verhinderte die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben im Jugendalter, wie z. B. der Aufbau neuer und reiferer Beziehungen zu Altersgenossen beiderlei Geschlechts, die Übernahme der männlichen oder weiblichen Geschlechterrolle, emotionale Unabhängigkeit von den Eltern und von anderen Erwachsenen, Vorbereitung auf eine berufliche Karriere. Diese Entwicklungsaufgaben können in der Therapie zu einem guten Teil erkannt, angenommen und bewältigt werden. Das dort Erlernte muss aber unter realistischen Bedingungen weiter erprobt und eingeübt werden. Aufgrund der ausgeprägten Zweifel an der eigenen Kompetenz brauchen diese Jugendlichen stabilisierende Erfahrungen und positive Erlebnisse bei der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben und Anforderungen. Die Jugendlichen können auf diese Weise mehr Zutrauen in ihre selbstheilenden und selbstgestaltenden Kräfte entwickeln und können die in der stationären Therapie oder anderen Vorbehandlungen erlangten Kompetenzen dauerhaft stabilisieren und sich konstruktiv mit den neuen Lebensbedingungen und Beziehungen auseinandersetzen.
Daraus ergibt sich folgende differenzierte Zielsetzung:
• Ganzheitliche Förderung der persönlichen Entwicklung,
• Ausbildung von Selbstwertgefühl,
• Stabilisierung von Selbstvertrauen und Selbstkontrolle,
• Konfliktfähigkeit,
• Förderung der sozialen Integration,
• Förderung sozialverantwortlicher Lebensführung,
• Förderung altersgemäßer Selbständigkeit und Alltagsbewältigung,
• Weitere Stabilisierung der drogenfreien Lebensgestaltung,
• Rückfallprophylaxe und Rückfallbearbeitung,
• Förderung drogenfreier Kontakte zu Gleichaltrigen,
• Kompetenzerwerb im Umgang mit Behörden und Ämtern,
• Kennenlernen der Arbeitswelt,
• Berufliche Integration,
• Erwerb schulischer und beruflicher Qualifikationen,
• Erlernen und Erproben praktischer Fertigkeiten für eine eigenverantwortliche Haushalts- und Lebensführung,
• Erlernen aktiver und eigenständiger Freizeitgestaltung,
• Ablösung aus dem Elternhaus.
2 Zielgruppe
Die Jugendwohngruppe ist ein Angebot für ehemals drogenabhängige Minderjährige und junge Volljährige, die nach Abschluss einer stationären Rehabilitation einer Nachbetreuung bedürfen. Ebenso können Jugendliche Aufnahme finden, die nach dem Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Kinder- und Jugendpsychiatrie einer stationären Nachbetreuung in einem drogenfreien Rahmen bedürfen. Jugendliche können ebenfalls aus der Herkunftsfamilie aufgenommen werden.
3 Betreuungsalter
16 bis 21 Jahre
4 Regelleistungen
4.1 Pädagogische Regelleistungen
Grundlage der pädagogischen Tätigkeit ist die Förderung intensiver und tragfähiger Kontakte zum pädagogischen Personal. Eine positiv wahrgenommene Beziehung fördert ein verbessertes Selbstwertgefühl der Jugendlichen, erhöht ihre Bereitschaft, sich Schwierigkeiten zu stellen, öffnet die Jugendlichen für pädagogische Impulse und macht sie aufnahmebereit für pädagogische Interventionen. Ein partnerschaftlich akzeptierender Erziehungsstil ermöglicht den Jugendlichen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
Zu den pädagogischen Regelleistungen gehören:
• Wahrnehmung der Aufsichtspflicht,
• Betreuung über Tag und Nacht,
• Zuordnung zu einer Bezugsperson (CASE-Management),
• Strukturierung des Lebensalltags,
• verantwortliche Einbindung der Jugendlichen in die Gestaltung des Tagesablaufs,
• Sicherstellung der Drogenfreiheit, Urinkontrollen
• Förderung positiver und konstruktiver Beziehungen der Jugendlichen untereinander,
• gemeinsame Gruppenaktivitäten im Haushaltsbereich (Putzen, Kochen etc.) und Freizeitbereich (Basteln, Sport, Spiele, Schwimmen, Kino, Konzert-, Theater- und Ausstellungsbesuche, Freizeiten),
• Begleitung bei Ämter- und Behördenkontakten (Jugend-, Sozial-, Arbeits-, Ausländer- und Wohnungsamt, Gericht, Bewährungshilfe, Fachärzte),
• Unterstützung und Begleitung bei der Berufsfindung,
• Bewerbungstraining,
• Unterstützung bei der Suche nach Schul- und Ausbildungsplätzen,
• pädagogische Begleitung der Jugendlichen während der Schul- und Berufsausbildung,
• Intervention bei Schwierigkeiten und Krisen in Schule und Ausbildung,
• regelmäßige Kontakte mit den Ausbildungseinrichtungen,
• Beratung der Ausbildungseinrichtungen,
• Vermittlung in Praktikastellen,
• hausinternes Arbeits- und Beschäftigungsprogramm,
• Schuldnerberatung,
• hausinternes Kursangebot: z.B. Kochen, EDV, Bewerbungstraining, Bastelkurs, Entspannungsübungen,
• Tagesstrukturierende Angebote: Mädchengruppe, Hausgruppe, Lauftraining, Schwimmtraining, Kochgruppe, Prüfungsvorbereitung
• Gestaltung des Hauses,
• Beratung und Kontrolle der zur Verfügung gestellten Barbeträge, Planung der Haushaltsführung,
• gemeinsame Einkäufe,
• Motivierung und Anleitung zu gesundheitsbewusster Lebensführung und regelmäßiger Körperpflege,
• Planung, Reflexion und Evaluation des Erziehungsprozesses,
• Mitwirkung bei der Erstellung/Fortschreibung des individuellen Hilfeplans,
• Antragstellungen, z.B. für Nebenleistungen,
• Berichte an Jugendämter, Stellungnahmen an Ausländerbehörden, Abschlußberichte an Jugendämter.
4.2 Pädagogisch-therapeutische Regelleistungen
Das Leben in der Wohngruppe bedarf einer neuen psychischen und sozialen Orientierung und bringt viele Anforderungen mit sich. Um den Verselbständigungsprozess im Sinne der Zielsetzung der Jugendwohngruppe zu unterstützen, werden pädagogisch-therapeutische Angebote von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Einrichtung gemacht. Auf dem Hintergrund der Suchtproblematik der Jugendlichen erfolgen in der Jugendwohngruppe Beratungs- und Therapieleistungen, die in besonderer Weise die Suchtproblematik der Jugendlichen aufgreifen.
Eigene pädagogisch-therapeutische Angebote:
• Krisenintervention,
• Intervention bei Rückfall,
• Psychoedukative Angebote,
• Rückfallprophylaxe,
• themenzentrierte Gruppen,
• Angehörigenarbeit, Angehörigenseminar,
• Familiengespräche.
Angebote in Kooperation:
• Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachärzten für Kinder und Jugendpsychiatrie,
• Kooperation mit dem Suchthilfezentrum Hofheim (ambulante Therapie)
4.3 Regelversorgungsleistungen
• Bereitstellung von Beförderungsmöglichkeiten,
• Bereitstellung von Freizeitangeboten, kulturellen Angeboten sowie sonstigem sächlichen Betreuungsaufwand,
• Bereitstellung von individuellem Wohnraum,
• Bereitstellung von Gruppen- und Gemeinschaftsräumen,
• Bereitstellung der Kochgelegenheiten, gemeinsame Zubereitung der Mahlzeiten,
• Bereitstellung der Reinigungs- und Waschmittel,
• Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten,
• Ersatzbeschaffung Geräte und Ausstattung.
4.4 Sonstige Regelleistungen
• sonstiger betriebsbedingter sächlicher Aufwand,
• regelmäßige externe Supervision,
• Förderung von Fort- und Weiterbildung.
4.5 Kooperation mit anderen Institutionen
Die Jugendwohngruppe Haus Bleistein ist konzeptionell eng verbunden mit der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige Eppenhain. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf den fachlichen Austausch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Beratung und die Abstimmung mit dem Leitungsteam der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige Eppenhain und die Kooperation bei der Vermittlung von Klienten und Klientinnen aus der Therapeutischen Einrichtung für junge Abhängige Eppenhain in die Jugendwohngruppe.
Für Jugendliche der Wohngruppe besteht die Möglichkeit, bis zum Erwerb eines Haupt- oder Realschulabschlusses am Unterricht der Sonderschule für Kranke in der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain teilzunehmen.
Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Einrichtungen der Suchthilfe, wie z. B. dem Bildungszentrum Hermann Hesse (schulische Qualifikation), dem Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe im Main-Taunus-Kreis, den Jugendämtern, den Institutionen der Jugendhilfe und den regionalen Angeboten der ambulanten und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (z. B. betreutes Einzelwohnen), niedergelassenen Fachärzten, der Kinder- und Jugendpsychiatrie Klinik Rheinhöhe und Ausbildungseinrichtungen.
5 Personalaustattung
5.1 Pädagogisches Personal
Die Betreuung der Jugendlichen wird durch fachlich und persönlich geeignetes Personal in folgendem Umfang gewährleistet:
1 Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter, Beschäftigungsumfang 100%
3 Erzieherinnen bzw. Erzieher, Beschäftigungsumfang 100%
Die Betreuung über Nacht wird über externe Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sichergestellt.
Die Betreuung tagsüber am Samstag oder Sonntag wird ebenfalls über Rufbereitschaften der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt.
5.2 Personal für Leitung, Verwaltung, sonstige Funktionsbereiche
Leitungs-, Verwaltungs- und sonstige Aufgaben werden vom der Koordinatorin/dem Koordinator der Einrichtung übernommen. Fachliche Beratung und Abstimmung erfolgt mit der Leitung der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain.
6 Raumverteilungsplan
6.1 Keller
1 Vorflur mit Abstellfläche
1 Heizungsraum
1 Flur
1 Abstellraum
1 Waschküche
1 Fernseh- und Kommunikationsraum
1 Mehrzweckraum
6.2 Erdgeschoß
1 Vorflur
1 Hauswirtschaftsraum
1 Küche
1 Badezimmer
1 WC
1 Klientenzimmer
1 Team-Badezimmer (WC und Dusche)
1 Team-Zimmer
2 Verwaltungsbüros
1 Nachtbereitschaftszimmer
6.3 1. Obergeschoß
1 Flur
1 Badezimmer (WC und Dusche)
3 Klientenzimmer
2 Klientenzimmer mit Balkon
6.4 Dachgeschoß
1 Flur mit Stauraum
1 Abstellraum
1 Klientenzimmer
1 Besprechungsraum
7 Platzzahl und Verweildauer
Die Jugendwohngruppe hat acht Plätze für Jugendliche und junge Volljährige beiderlei Geschlechts zur Verfügung. Die Verweildauer beträgt je nach individuellem Hilfeplan zwischen 4 Monaten und 2 Jahren
8 Entgeltvereinbarung
Vereinbarung von Tagessätzen (Pflegesätzen), die den gesamten Umfang der Regelleistungen enthalten, zwischen Einrichtungsträger und Kostenträger.
9 Erfolgskontrolle/Zielüberwachung
• Hilfeplan,
• Basisdokumentation (ausführliche psychosoziale Anamnese und Diagnostik und Dokumentation des Behandlungsverlauf),
• Erstellung eines Jahresberichtes,
• Erfüllung der von der zuständigen Fachaufsichtsbehörde ausgesprochenen Auflagen.
Stand: 10/2011