Zielsetzung
Das Betreute Wohnen bietet Personen mit Suchtproblemen und psychischen Problemen besondere Hilfestellungen bei der Stabilisierung ihrer alltäglichen Lebenssituation. Ziel ist es, Menschen mit einer Suchtproblematik entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf zu unterstützen, um ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung zu erreichen.
Indikation und Betreuungsdauer
Das Angebot richtet sich an Personen mit einer Suchtproblematik, sowie an Paare und auch Eltern mit Kindern, welche einen entsprechenden Hilfebedarf haben. Zusätzlich richtet sich das Angebot auch an Personen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden oder zusätzliche psychiatrische Probleme aufweisen. Die Betreuungsdauer und Intensität der Betreuung ist unterschiedlich, da sie sich nach dem individuellen Hilfebedarf der zu betreuenden Person richtet.
Kooperation
Da sich die Betreuung nach dem individuellen Hilfebedarf orientiert, wird mit vielen Einrichtungen eine enge Kooperation angestrebt. Kooperationen bestehen u. a. zum Jobcenter, zum Sozialamt, zu anderen Beratungsstellen, zu Substitutionsärzten, zu den Entgiftungsstationen verschiedener Krankenhäuser, zu den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern, mit den Einrichtungen des Suchthilfeverbundes JJ. Im Rahmen der schulisch-beruflichen Wiedereingliederung besteht zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt.
Anfrage
Sobald uns Ihre schriftliche Aufnahmeanfrage vorliegt (Lebenslauf und suchtverlauf) vereinbaren wir ein Informationsgespräch. Im Anschluss entscheiden wir, ob die Aufnahme möglich ist und besprechen das weitere Vorgehen. Der überörtliche Sozialhilfeträger muss der Aufnahme zustimmen.
Aufnahme
Bei Aufnahme erstellt das Betreute Wohnen gemeinsam mit dem Hilfesuchenden einen Integrierten Teilhabeplan (ITP) über den in der Hilfeplankonferenz entschieden wird. Die Aufnahme orientiert sich an der Befürwortung durch die zuständige Hilfeplankonferenz.
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
• amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe (Zugehörige zum Personenkreis nach §53 SGB XII)
• Zustimmung des Landeswohlfahrtverbandes Hessen
• Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)-Sozialhilfe- (P12)
Stand: 10/2011